Eine Information für Eltern und Lehrbetriebe
Was ist das Besondere an der Sekundarschule Volketswil?
Mit einer besonderen Oberstufenorganisation will die Schulgemeinde Volketswil ihren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, den Unterricht in den wichtigen Fächern auf derjenigen Stufe besuchen zu können, die ihren Fähigkeiten entspricht. Die Grenzen zwischen den Abteilungen (Sek A. Sek B, Sek C) werden geöffnet; der aus sozialen Gründen äusserst wichtige Klassenverband wird jedoch beibehalten. Erst die Kombination dieser beiden Elemente gewährleistet eine optimale Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers. Ausserdem soll der Selektionsdruck am Ende der 6. Klasse der Primarschule reduziert werden. Die Oberstufenorganisation der Schulgemeinde Volketswil entspricht hinsichtlich ihrer Struktur der dreiteiligen, hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit jedoch der gegliederten Sekundarschule.
Wie ist die Sekundarschule Volketswil aufgebaut?
Jeweils eine Klasse der Abteilung A koordiniert ihren Stundenplan mit einer Klasse der Abteilung B und eventuell mit einer Klasse der Abteilung C. Französisch und Mathematik finden in beiden oder in allen drei Klassen gleichzeitig statt. Diese zwei oder drei Klassen sind fortan als Partnerklassen miteinander verknüpft. Schülerinnen und Schüler, die Französisch oder Mathematik in einer höheren oder tieferen Abteilung besuchen können oder müssen, nehmen am entsprechenden Unterricht der Partnerklasse teil. Die Lehrkräfte, welche Schülerinnen und Schüler des gleichen Oberstufenjahrganges unterrichten, bilden ein Jahrgangsteam. Die Lehrkräfte von Partnerklassen stimmen den Unterricht miteinander ab und organisieren gemeinsam klassen- beziehungsweise stufenübergreifende Anlässe.
Wie spielt sich der Übertritt aus der Primarschule ab?
Der Ubertritt aus der 6. Klasse der Primarschule erfolgt gemäss der Ubertrittsverordnung für die dreiteilige Sekundarschule vom 28.10.1997. Das heisst: es finden keine Ubertritts- und Einspracheprüfungen mehr statt. Die Lehrperson der 6. Klasse nimmt für jede Schülerin und jeden Schüler eine Gesamtbeurteilung vor, hält die Ergebnisse schriftlich fest und stellt den Eltern bis Mitte März eine Ubertrittsempfehlung zu. Anschliessend findet ein Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler statt. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Bis Ende April stellt die Lehrperson der 6. Klasse via Schulsekretariat einen Antrag an die Schulpflege auf Zuteilung in die der Gesamtbeurteilung entsprechenden Abteilung und teilt diesen schriftlich den Eltern mit. Diese können innert 10 Tagen die Uberprüfung durch die Schulpflege verlangen. Für die Uberprüfung ist das der Lehrperson der 6. Klasse zugeteilte Mitglied der Schulpflege zuständig. Es darf keine Prüfung durchgeführt werden. Das Mitglied der Schulpflege hält seine Feststellungen schriftlich fest. Uber die Zuteilung entscheidet die Schulpflege. Die Schülerin oder der Schüler wird zunächst in allen Fächern der gleichen Abteilung zugeteilt (entweder A, B oder C).
Wann und wie ist ein Wechsel innerhalb der Sekundarschule möglich?
Wechsel innerhalb der Sekundarschule erfolgen gemäss der Ubertrittsverordnung für die dreiteilige Sekundarschule vom 28.10.1997. In Abweichung zu dieser Verordnung sind in Volketswil unabhängig voneinander Wechsel in Französisch, Mathematik und gemeinsam in den restlichen Fächern möglich. Wechsel innerhalb der Sekundarschule finden jeweils Ende November, Mitte April und auf Ende des Schuljahres aufgrund einer Gesamtbeurteilung und eines Gespräches mit den Eltern statt. Das Gesprächsergebnis wird schriftlich festgehalten.
In der 1. Sekundarklasse ist auf Ende November ein gleichzeitiger Wechsel in allen Fächern in eine höhere oder tiefere Abteilung dann möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler, nebst einer entsprechenden Gesamtbeurteilung, entweder unter einem Notendurchschnitt 3,5 (Richtwert) oder über einem solchen von 5,0 (Richtwert) liegt; wobei die Beurteilung der Entwicklungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers wichtiger ist als die Noten. Nach dem ersten Wechsel Ende November bis zum Ende der Schulpflicht wird in Etappen gewechselt, jeweils zunächst in den Fächern Französisch und/oder Mathematik und schliesslich in den restlichen Fächern.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann also erst dann in weiteren Fächern eine höhere Abteilung besuchen, wenn sie oder er den Leistungsausweis in mindestens einem Fach erbracht hat; sie oder er wechseln auch erst dann in weiteren Fächern in eine tiefere Abteilung, wenn trotz Abstieg in einem Fach die Leistung in den anderen Fächern nicht gehalten werden kann. Als Richtwerte gelten, nebst der entsprechenden Gesamtbeurteilung, ebenfalls die Noten 3,5 beziehungsweise 5,0 im jeweiligen Fach, wobei auch hier die Entwicklungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers im Vordergrund steht.
Das Jahrgangsteam stellt via Schulsekretariat einen Antrag an die Schulpflege auf Zuteilung in die entsprechende Abteilung und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Diese können innert 10 Tagen die Uberprüfung durch die Schulpflege verlangen. Für die Uberprüfung sind die den Lehrpersonen zugeteilten Mitglieder der Schulpflege zuständig. Es darf keine Prüfung durchgeführt werden. Die Mitglieder der Schulpflege halten ihre Feststellungen schriftlich fest. Uber die Zuteilung entscheidet die Schulpflege.
In besonderen Fällen ist eine Repetition des Schuljahres in einer höheren Abteilung möglich. Hierzu muss der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 5,0 betragen.
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in einer höheren Abteilung besuchen können, haben während eines Trimesters Anspruch auf Stützunterricht im entsprechenden Fach.
Besucht eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht in einer höheren oder tieferen Abteilung, so wird dies hinter der Note des entsprechenden Faches im Zeugnis vermerkt.
Entspricht die Sekundarschule Volketswil dem geltenden Schulgesetz?
In der Gemeinde Volketswil - wie in allen anderen Gemeinden auch - wird das Stimmvolk in Bälde darnber entscheiden müssen, welches Oberstufenmodell in Zukunft zur Anwendung gelangen soll, die dreiteilige oder die gegliederte Sekundarschule. Zurzeit verhandelt die Schulpflege mit dem Kanton über die Zulassung der Volketswiler Lösung, welche die Vorteile beider Modelle nutzt. Bis zu dieser Abstimmung darf die Volketswiler Lösung aufgrund einer Ausnahmebewilligung des Erziehungsdirektors weitergeführt werden.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Weitere Auskünfte erteilt entweder die Klassenlehrkraft Ihres Kindes, das Schulsekretariat oder die Schulleitung der Oberstufenschule Lindenbüel.
© Schulpflege Volketswil, November 1998
Zeitungsartikel zum Volketswiler Oberstufenmodell